Sicherheit

Kinder auf dem Fahrrad

Fahrradklau

Straßenverkehrsordnung

Kinder auf dem Fahrrad
Kinder müssen bis zu einem Alter von 8 Jahren immer den Gehweg benutzen. Zwischen 8 und 10 Jahren dürfen sie wählen, ob sie auf dem Gehweg oder der Straße fahren. Kleine Kinder können auf dem Kindersitz oder im Anhänger mitgenommen werden. Kindersitze werden meist auf dem Gepäckträger montiert. Vorteile sind nach Tests der Stiftung Warentest die freie Sicht für den Fahrer und die hohen Lehnen als Stütze für Rücken und Kopf. Bei höherem Tempo kann jedoch der Rahmen zu flattern anfangen. Beim Sitz vor dem Lenker, der nur bis 15 kg Körpergewicht geeignet ist, ist das Kind bei Unfällen schlecht geschützt. Alternativ können Kinder im Anhänger befördert werden. Mehr Bewegungsfreiheit und besserem Schutz bei schlechtem Wetter und Unfällen steht der erheblich höhere Preis gegenüber und der schlechtere Blick- und Sprechkontakt mit dem Kind. In punkto Sicherheit gab es in den bisherigen Tests der Stiftung Warentest sowohl bei den Kindersitzen wie auch bei den Anhängern deutliche Unterschiede bis hin zu erheblichen Mängeln.



Fahrradklau
Fast eine halbe Million Räder kommen jährlich weg. Grund genug zur Vorsicht. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht, aber mit drei Grundregeln kann das Risiko deutlich verringert werden:

  • Schließen Sie das Fahrrad immer mit einem Schloss ab (am sichersten sind Bügelschlösser) und ketten Sie es an. Zuhause steht das Rad am besten im eigenen Keller oder in Fahrradboxen.
  • Lassen Sie Ihr Rad codieren (bei Polizei, Händlern oder Fahrradclub). 
  • Versichern Sie Ihr Fahrrad. Bei der Abdeckung über die Hausratversicherung gelten jedoch vielfach Einschränkungen, zum Beispiel für die Nachtzeit, oder es werden Aufpreise gefordert. 

Tipp: Heben Sie Ihre Rechnung für den Schadensfall gut auf. Auch ein Foto kann hilfreich sein.

Straßenverkehrsordnung
Verkehrsverstöße sind auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Die Straßenverkehrsordnung gilt für sie ebenso wie der Bußgeldkatalog. Schwere Verstöße wie Fahren bei Rot oder unter Alkohol können teuer werden und sogar Punkte in Flensburg bringen:

  • Beim unerlaubten Fahren entgegen der Einbahnstraße sind zwischen 15 und 30 Euro fällig. 
  • Telefonieren mit dem Handy ist auch für Radfahrer verboten und wird mit 15 Euro Bußgeld bestraft. 
  • Fahren bei Rot kostet mindestens 50 Euro, bei Gefährdung und Sachbeschädigung wird zusätzlich ein Fahrverbot verhängt. 
  • Wer unter Alkoholeinfluss Rad fährt, kann seinen Führerschein verlieren. Kommt es zum Unfall, reichen bereits 0,3 Promille aus. 
  • Wer mit dem Rad Personen- oder Sachschäden verursacht, muss Schadenersatz leisten und mit Schmerzensgeld rechnen. Eine Privathaftpflicht ist daher unverzichtbar, die Kfz-Haftpflicht kommt nur bei Autounfällen auf.
  • Eine Helmpflicht besteht in Deutschland nicht. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen dennoch zu empfehlen. Achten Sie auf die Sicherheit (nicht alle Helme haben in Tests gut abschnitten), auf eine leichte Handhabung und guten Tragekomfort.