Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, welche BahnCard für mich am günstigsten ist?
Stimmt es, dass ich bei Verspätungen, Zugausfällen und verpassten Anschlüssen auf die Kulanz der Verkehrsunternehmen angewiesen bin?
Muss ich immer eine Strafe bezahlen, wenn ich ohne Ticket unterwegs war und kontrolliert werde?
Ich habe von Mietwagenangeboten zu 99 Cent pro Tag gelesen. Sind diese Angebote überhaupt seriös?
Muss ich besondere Voraussetzungen erfüllen um beim Car-Sharing mitzumachen?
Wo finde ich Gleichgesinnte und Informationen über ein Leben ohne Auto?

Wie finde ich heraus, welche BahnCard für mich am günstigsten ist?
Zunächst sollten Sie überlegen, wie viel Sie voraussichtlich fahren und wie flexibel Sie sind. Die BahnCard50 lohnt sich erst, wenn Sie Tickets für mehr als 600 Euro kaufen (Normalpreis und im Vergleich zu möglichen Einsparungen der BahnCard25). Wenn Sie seltener fahren, ist die BahnCard25 günstiger. Sie rechnet sich ab Fahrtkosten von 200 Euro. Wenn Sie im Voraus, flexibel und eventuell noch übers Wochenende buchen können, lohnt sich die Anschaffung einer BahnCard möglicherweise überhaupt nicht. Dann sind Sparpreise eventuell vorteilhafter. Sie können die Sparpreise außerdem bis 30.9.2004 mit der BahnCard25 kombinieren und dann bis zu über 70 % Ermäßigung bekommen. Wenn Sie bereits eine BahnCard gekauft haben und bemerken, dass Sie doch mit der anderen Variante günstiger fahren, können Sie die BahnCard aber auch während der Laufzeit umtauschen. Weitere Informationen und gute Übersichten über die Leistungen der einzelnen BahnCards bietet der Verkehrsclub Deutschland im Internet an.  

Stimmt es, dass ich bei Verspätungen, Zugausfällen und verpassten Anschlüssen auf die Kulanz der Verkehrsunternehmen angewiesen bin?
Ja, denn noch gilt die Eisenbahnverkehrsordnung von 1938 aus den alten Monopolzeiten der Bahn. Daran ändert auch die neue Kundencharta nichts, mit der die Bahn Fahrgästen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung in bestimmter Höhe gewährt. Denn auch hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Bahn, nicht um eine gesetzliche Verpflichtung. Sie ist außerdem auf den Fernverkehr beschränkt. Chancenlos sind Sie bei schlechten Verkehrsleistungen dennoch nicht zwangsläufig. Tipps für eine Beschwerde und Anhaltspunkte, welche Entschädigungen Verkehrsunternehmen leisten, liefert die Schlichtungsstelle Nahverkehr.

Muss ich immer eine Strafe bezahlen, wenn ich ohne Ticket unterwegs war und kontrolliert werde?
Wenn Sie ohne gültigen Fahrschein fahren, müssen Sie normalerweise ein erhöhtes Beförderungsgeld zahlen. War der Fahrscheinautomat oder -entwerter defekt, trifft Sie jedoch kein Verschulden. Informieren Sie aber das Fahrpersonal bzw. versuchen Sie bei nächster Gelegenheit einen Fahrschein zu kaufen, zum Beispiel beim Umsteigen. Zahlen Sie in Zweifelsfällen bei Kontrollen nach Möglichkeit zunächst nicht, wenn Sie ohne Verschulden zum "Schwarzfahrer" wurden. Wenden sich an die Verkehrsbetriebe, denn sie haben die Möglichkeit, das erhöhte Beförderungsgeld zu verringern oder ganz zu erlassen, etwa wenn bereits eine Monatskarte gekauft, aber nicht mitgeführt wurde. Eindeutige Regelungen oder Rechtsprechung existieren leider nicht.

Ich habe von Mietwagenangeboten zu 99 Cent pro Tag gelesen. Sind diese Angebote überhaupt seriös?
In der letzten Zeit sind mehrere Anbieter mit Preisen unter 10 Euro pro Tag auf den Markt gekommen. Ein Teil der Preissenkungen geht auf tatsächliche Einsparungen wie Buchung per Internet (aber auch über teure 0190er-Nummern), Komfort- und Serviceverzicht zurück. Sparen kann beispielsweise, wer den Wagen nach Nutzung selber wäscht. Oder die Billigtarife werden durch Werbung finanziert. Ansonsten gilt die Devise "Augen auf". Manche Billigpreise gibt es nur bei langen Vorausbuchungen und an bestimmten Tagen, der Preis steigt mit der Nachfrage. Vielfach sind die Freikilometer begrenzt und der Vollkaskoschutz fehlt oder ist an eine hohe Eigenbeteiligung gekoppelt. Oder es wird an anderer Stelle wie bei Stornierung oder verspäteter Rückgabe kräftig kassiert. Außerdem ist die Zahl der Verleihstationen meist gering. Betrügereien sind aber nicht bekannt.

Muss ich besondere Voraussetzungen erfüllen um beim Car-Sharing mitzumachen?
Nein, jeder Interessierte kann mit einem Car-Sharing-Anbieter einen Vertrag schließen, der Verleihkonditionen und Tarife regelt. Neben den nutzungsabhängigen Zahlungen muss vielfach eine rückzahlbare Kaution hinterlegt werden. Weitere Verpflichtungen wie eine ehrenamtliche Mitarbeit gibt es nicht. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie ein bereits vorhandenes Auto zwingend abgeben müssen. In manchen Fällen kann Car-Sharing auch als Ersatz für einen Zweitwagen sinnvoll sein.

Wo finde ich Gleichgesinnte und Informationen über ein Leben ohne Auto?
Wer aufs Auto verzichtet, hat verständlicherweise kein Interesse daran, von Verkehrslärm und Abgasen anderer Autofahrer belästigt zu werden. Bislang wurden aber nur vereinzelt autofreie Wohnprojekte realisiert. Außerdem bedeutet das Label "autofrei" nicht automatisch, dass alle Bewohner auf einen Pkw verzichten. Teilweise werden auch Konzepte als "autofrei" vermarktet, bei denen zwar der Innenbereich autofrei gestaltet ist, die Autos aber am Rand oder in der Tiefgarage abgestellt werden. Neben Wohnprojekten bieten einige Ferienregionen "Urlaub vom Auto" an. Als Ausgangspunkt geeignet für die Recherche sind der Verein autofrei leben! und das Berliner Wohnvorhaben Autofreies Stadtviertel an der Panke.