Rugmark

Rugmark

Teppiche ohne Kinderarbeit

Das Rugmark-Zeichen kennzeichnet Teppiche, die unter Einhaltung der folgenden Kriterien hergestellt worden sind:

  • Beschäftigungsverbot von Kindern unter 14 Jahren. Eigene Kinder in traditionellen Familienbetrieben dürfen mitarbeiten, wenn ein regelmäßiger Schulbesuch der arbeitenden Kinder nachweislich gewährleistet ist
  • Zahlung der im Land üblichen, gesetzlichen Mindestlöhne
  • Hersteller und Exporteure zahlen 0,25 % des Exportwertes der Ware an Rugmark, damit die laufenden Kosten des Kontroll- und Siegelsystems gezahlt werden
  • Importeure in den Konsumentenländern zahlen eine Abgabe von mind. 1 % des Importwertes, die in Sozialprogramme, wie z.B. pädagogische oder medizinische Projekte, in den Erzeugerländern fließt.

Rugmark ist eine unabhängige Organisation, die die illegale Kinderarbeit in der Teppichindustrie abschaffen will. Die betroffenen Kinder sollen durch zukunftssichernde Sozialprogramme wieder in ein normales Leben eingegliedert werden. Rugmark verbindet die regelmäßige Überwachung und Zertifizierung der Teppichproduktion mit finanzieller Hilfe für die Kinder. Zusammen mit anderen nichtstaatlichen Organisationen baute Rugmark mehrere Ganztagsschulen für indische Teppichkinder auf.

Nur lizensierte Betriebe dürfen Teppiche mit dem Rugmark-Siegel auszeichnen. Diese Betriebe verzichten auf illegale Kinderarbeit und akzeptieren unangemeldete Kontrollen. Importeure in den Absatzländern zahlen auf den Importwert von Rugmark-Teppichen eine einprozentige Abgabe, die ohne Abzug in Sozialprogramme für die Kinder fließt. Die Herkunft jedes einzelnen Teppichs kann anhand der Seriennummer auf dem Siegel über das Rugmark-Büro ermittelt werden. Die Hilfswerke Unicef, Brot für die Welt, Misereor und terre des hommes unterstützen Rugmark.

Vergabeverfahren
Rugmark e.V. hat sich 1994 gemeinsam aus indischen Nichtregierugnsorganisationen mit deutschen Hilfsorganisationen und der GTZ gegründet. Zur Nutzung des Zeichens müssen Knüpfbetriebe und Exportunternehmen bei der Rugmark Foundation eine Lizenz beantragen, mit der sie sich zur Einhaltung der Kriterien verpflichten. Die Exportunternehmen müssen der Rugmark Foundation gegenüber offenlegen, von welchen Knüpfbetrieben ihre Teppiche stammen. Diese sind in einer Liste festgehalten.

Die Knüpfbetirebe müssen alle bei der staatlichen Teppcihexportbehörde registriert sein. Unangemeldetete Kontrollen der Exporteure und Knüpfbtrieben werden duch Inspektoren der Rugmark Foundation durchgeführtDarüber hinaus beobachten Nichtregierungsorganisationen vor Ort die Einhaltung der RUGMARK kirterien. Über eine individuelle Seriennummer auf jedem Label kann die Herkunft des Teppichs bis zum Knüpfstuhl problemlos rückverfolgt werden.

In Deutschland wird Rugmark durch die kirchlichen und Nichtregierungsorganisationen, wie terres des hommes, Brot für die Welt und Miserior getragen.