Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Soll beim Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nachgebessert werden? Falls ja, in welchem(n) Bereich(en)?
DiE LINKE:
Eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes ist notwendig. VerbraucherInnen brauchen umfassenden Zugang zu
Informationen über Produkte und Dienstleistungen direkt bei den Unternehmen. Informationspflichtige Stellen sind zur aktiven und systematischen Verbraucherinformation verpflichtet. Ein Smiley-System wie im Berlin-Pankow wäre so bundesweit möglich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Das Verbraucherinformationsgesetz lehnen wir als Etikettenschwindel ab und fordern umfassende Informationsansprüche v.a. bei Finanzen und Gesundheit. Wir setzen uns auch dafür ein, dass ein Smiley-System bundesweit eingeführt wird, mit dem Dänemark bereits seit sieben Jahren gute Erfahrungen macht.
FDP:
Das VIG muss schleunigst reformiert und auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgedehnt werden. Abschreckend hohe Gebühren darf es ebenso wenig geben, wie eine Verfahrensdauer von mehr als drei Monaten bis zur Antwort. Bundesweit einheitliche Verwaltungsvorschriften sollten für einen einheitlichen Vollzug des VIG in Deutschland sorgen.
CDU:
Die Union hat das erste deutsche Verbraucherinformationsgesetz durchgesetzt. Seine Weiterentwicklung haben wir explizit in unser Regierungsprogramm aufgenommen. Zur sorgfältigen Vorbereitung laufen derzeit bereits drei umfangreiche Forschungsvorhaben, deren Ergebnisse noch abgewartet werden müssen.
SPD:
Wir werden das VIG weiter verbessern, auf alle Produkte und Dienstleistungen ausweiten und auch Unternehmen einbeziehen. Dazu evaluieren wir Kostenregelungen und Ausnahmetatbestände. Die Behörden sollen mehr Informationen „aktiv“ bereitstellen. Wir wollen das Smiley-System fortentwickeln und bundesweit einführen.







